Corona Regeln für die Teilnahme an den Außerschulischen Aktivitäten Stand 02.05.2022


Wenn Sie Ihr Kind für die Außerschulischen Aktivitäten anmelden, müssen Sie diese Regeln lesen. Mit der Anmeldung Ihres Kindes erklären Sie, dass Sie diese Regeln akzeptieren und befolgen werden.

Nachdem von der Regierung und dem Kultusministerium eine deutliche Lockerung der Corona-Regeln beschlossen wurde, dürfen wir diese nun auch bei den Außerschulischen Aktivitäten umsetzten.

  1. Es dürfen alle SchülerInnen teilnehmen, die sich nicht in Absonderng befinden.

  2. Die Definition der Absonderung (Quarantäne und Isolation) bestimmt sich nach den aktuellen Regeln der Landesregierung.
    a. D
    ie Absonderungsdauer beträgt für
    aa. haushaltsangehörige Personen zehn Tage ab dem Erstnachweis der Infektion beim Primärfall,
    ab. enge Kontaktpersonen zehn Tage ab dem ihnen durch die Behörde mitgeteilten letzten Kontakt zum Primärfall.
    b. Die Absonderung kann mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses verkürzt werden
    ba. für haushaltsangehörige Personen ab dem fünften Tag der Absonderung,
    bb. im Übrigen ab dem siebten Tag der Absonderung

  3. Als positiver Test zählt dabei bereits ein Antigen-Schnelltest, ein PCR-Test muss nicht abgewartet werden.

  4. Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) werden generell empfohlen

Die Regeln können bei Bedarf und abhängig von der jeweiligen Covid-Situation seitens der Elternvereinigung angepasst werden.


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