Europäisches Schulsystem

Europäisches Schulsystem

Die Europäischen Schulen sind offizielle Schulen, die gemeinsam von den Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf Gründlage der Konvention über das Statut der Europäischen Schulen verwaltet werden. Zurzeit gibt es 14 dieser Schulen in 7 verschiedenen Ländern, an denen zirka 20.000 Schüler eingeschrieben sind.

Wie werden die Schulen verwaltet?

Das leitende Organ der Europäischen Schulen – der Oberste Rat – besteht aus 31 Mitgliedern:

  • den Bildungsministern, in der Regel vertreten durch höhere Beamte aus den Bildungs- oder Außenministerien des jeweiligen Mitgliedstaats;
  • einem Beamten der Kommission als Vertreter aller anderen EU-Organe;
  • einem Vertreter des Europäischen Patentamts;
  • einem von der Personalvertretung der Lehrkräfte ernannten Vertreter;
  • einem von den Elternvereinigungen ernannten Elternvertreter.

Der Oberste Rat ist für pädagogische, administrative und haushaltsrechtliche Fragen zuständig. Wenn er nicht tagt, werden seine Interessen durch einen ordnungsgemäß mandatierten Generalsekretär vertreten.

Die Schulen werden größtenteils durch öffentliche Mittel finanziert und sind nicht Bestandteil der nationalen Bildungssysteme. Der finanzielle Beitrag der EU beläuft sich auf rund 50 % des Gesamthaushalts der Europäischen Schulen. Die Mitgliedstaaten stellen rund 23 % der Haushaltseinnahmen der Schulen bereit, indem sie gemäß einer besonderen Vereinbarung unmittelbar für die Gehälter der abgeordneten Lehrkräfte aufkommen.

Siehe auch

Europäischen Schulen
Europäische Kommission
Der Oberste Rat
 

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